Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerberater Roland Franz Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass diejenigen Tätigkeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen, die nicht zu den handwerklichen Leistungen gehören, gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die fremde Dritte beschäftigt werden oder eine DienstleistungsagenturArtikel Lesen

Bundesfinanzhof genehmigt zum ersten Mal Steuervorteil für Restarbeiten bei Neubauten Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann Hauseigentümern mindestens 1.200 Euro Steuerersparnis bringen. Darauf weist das Immobilien-Portal www.wohnen-und-bauen.de hin. Der Clou: Das Geld können sogar Häuslebauer bekommen, die gerade erst in ihren Neubau eingezogen sind. Es geht um sogenannte Handwerkerleistungen, die Immobilieneigentümer mit dem Finanzamt abrechnen dürfen. Demnach lassen sichArtikel Lesen