ARAG Experten informieren über mündliche Rechtsgeschäfte Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag bzw. mündlich geschlossen werden. Ein Handschlag ist zwar geraden in Corona-Zeiten undenkbar, aber der ‚Fist oder Ellenbogen Bump‘, also das Aneinanderstoßen mit Fäusten oder Ellenbogen, tut’s auch. Welche Schwierigkeiten es bei mündlichen Verträgen gibt und welche Verträge zwingend schriftlich fixiert werden müssen, wissen dieArtikel Lesen

ARAG Experten über das Für und Wider privat gewährter Darlehen. Den Liebhabern antiker Comics ist der wehrhafte Fischhändler Verleihnix sicher ein Begriff. Ob sein Name unwiderrufliches Programm ist oder er seinen Freunden in dem kleinen gallischen Dorf doch mal ein paar Sesterzen borgt, ist nicht überliefert. Dass das Verleihen von Geld allerdings oft Kummer bereitet, ist allgemein bekannt. Wenn SieArtikel Lesen