Nach einer Trennung bleibt in der Regel nur ein Partner im Objekt wohnen. In diesem Fall werden häufig Ausgleichszahlungen fällig, um dem Ausziehenden einen Wertausgleich für den Verlust des Eigentumsanteils zu leisten. Haben beide Partner die Immobilie finanziert, so gilt es einiges zu beachten. „Auch wenn nur ein Partner die Immobilie weiter nutzt, der andere Darlehensnehmer scheidet nicht automatisch ausArtikel Lesen