(Bildquelle: @pexels.com) Die Untersuchungshaft (U-Haft) in Österreich ist eine vorläufige Freiheitsentziehung, die während laufender Ermittlungen verhängt wird. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht voraus und wird angeordnet, wenn ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr besteht. Die U-Haft soll nur dann verhängt werden, wenn es keine milderen Alternativen gibt, etwa Auflagen oder Meldepflichten. In der Praxis kann ein Staatsanwalt die U-HaftArtikel Lesen