Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zu Zahnersatz. Darauf haben Versicherte Anspruch. Die restlichen Kosten für Zahnersatz tragen gesetzlich Versicherte selber. „Die Gesamtkosten bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen richten sich danach, welche Behandlung der Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt“, erklärt Dr. Erling Burk, Zahnarzt aus Wesel und Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein. „Die Kosten für Zahnersatz sind somitArtikel Lesen

Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die gesetzliche Krankenkasse bemisst auf Grundlage des HKPs den Festzuschuss oder bestätigt das Vorliegen eines Härtefalls. Die Höhe des Fe Felder, Kürzel und Tabellen – der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist für Patienten häufig schwer zu verstehen. „Unser neu aufgelegtes Faltblatt erklärt den Heil- und KostenplanArtikel Lesen