ARAG Experten mit Urteilen zum gruseligen Treiben Universität schützt verunfallte Gespenster nicht Nicht der Ort eines Unfalls entscheidet laut ARAG Experten über den Versicherungsschutz, sondern die Umstände des Geschehens. So ist eine privat organisierte Halloween-Party keine universitäre Veranstaltung, bei der die studentische Unfallversicherung greift, nur weil sie in Uni-Räumlichkeiten stattfindet. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Sozialgerichts Mainz dieArtikel Lesen

Schaurig-schön: Mobiler Schrecken, der für beste Grusel-Unterhaltung sorgt infactory Singender und tanzender Geisterkopf „Baron Voodoo“ (NX-1316), www.pearl.de) – „Tanzt“ über den Boden – Schaurige Unterhaltung – Halloween-Dekoration Baron Voodoo war zu Lebzeiten ein glänzender Tänzer. Nun ist er von den Toten auferstanden und sucht die Lebenden heim! Als Geisterkopf rollt er über den Boden, als ob er tanzen würde. MitArtikel Lesen

ARAG Rechtsexperte Klingelhöfer klärt Rechtsfragen zur gruseligsten Nacht des Jahres In der Nacht zu Allerheiligen wird gerne gefeiert. Allein in den USA werden die Amerikaner voraussichtlich rund 10 Milliarden US-Dollar für die Halloween-Saison ausgeben, das sind 25 Prozent mehr, als im Vorjahr. Damit es trotz aller Schauer-Momente beim Spaß für alle bleibt, beantwortet ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer die wichtigsten FragenArtikel Lesen