Eigentümer müssen einige Informationen zu Grund und Gebäude parat haben (Bildquelle: ArTo/stock.adobe.com) Die Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, wird die Bürger schon dieses Jahr fordern. Denn 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Besteuerungssystem von Grundstücken und Bauwerken für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte von 1935 in Ost- und 1964 in Westdeutschland gehören Ende 2024 der Vergangenheit an. BisArtikel Lesen