ARAG Experten informieren über das Jahressteuergesetz Werden Immobilien vererbt, muss ihr Wert im Erb- oder Schenkungsfall seit 2023 unter Umständen neu berechnet werden. So sieht es das Jahressteuergesetz 2022 vor, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Diese Berechnung geht zu Lasten der Erben bzw. Beschenkten – mit anderen Worten: Erben kann teurer werden, denn die Höhe der FreibeträgeArtikel Lesen