ARAG Experten über eine Bestattungskultur im Wandel Lebendig mit dem verstorbenen Ehepartner begraben wird man heutzutage glücklicherweise nicht mehr. Solche Nebenbestattungen sind eher vorchristlicher Natur. Auch der geliebte Vierbeiner darf nur eingeäschert in einer Urne mit seinem Herrchen ins Grab und gilt dann als offizielle Sargbeigabe. Da stellt sich die vielleicht etwas heikle Frage: Was darf denn eigentlich mit inArtikel Lesen

Wenn die Auswahl eines Grabsteins oder Grabmals sowie die Gestaltung eines Grabes ansteht, können Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt werden, solange sie gewissen Voraussetzungen entsprechen. Dazu besitzt jeder Friedhof eine Satzung, in der die Gestaltungsvorgaben aufgeführt sind. Bevor nun in Eigenregie Schritte vorgenommen werden, die mitunter zur Ablehnung eines Grabmals oder Grabsteins führen können, sollte sich der GrabinhaberArtikel Lesen

Wenn die Auswahl eines Grabsteins oder Grabmals sowie die Gestaltung eines Grabes ansteht, können Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt werden, solange sie gewissen Voraussetzungen entsprechen. Dazu besitzt jeder Friedhof eine Satzung, in der die Gestaltungsvorgaben aufgeführt sind. Bevor nun in Eigenregie Schritte vorgenommen werden, die mitunter zur Ablehnung eines Grabmals oder Grabsteins führen können, sollte sich der GrabinhaberArtikel Lesen