Was darf mit in den Sarg oder ins Grab?
2021-09-16
ARAG Experten über eine Bestattungskultur im Wandel Lebendig mit dem verstorbenen Ehepartner begraben wird man heutzutage glücklicherweise nicht mehr. Solche Nebenbestattungen sind eher vorchristlicher Natur. Auch der geliebte Vierbeiner darf nur eingeäschert in einer Urne mit seinem Herrchen ins Grab und gilt dann als offizielle Sargbeigabe. Da stellt sich die vielleicht etwas heikle Frage: Was darf denn eigentlich mit inArtikel Lesen