Kirchliche Baudenkmalpflege – Fürsorgepflicht – historisches Erscheinungsbild Kirchliche Baudenkmalpflege – Fürsorgepflicht – historisches Erscheinungsbild – Seminarveranstaltung Für kirchliche Baudenkmale besteht Fürsorgepflicht. Nach § 6 DSchG BW sind die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren pfleglich zu behandeln. Eric Mozanowski erläuterte im ersten Teil „Über den Sinn der Kirche als Bau“, dass ein Denkmal oftmalsArtikel Lesen