Finanzverwaltung verschärft Anforderungen an die Buchführung
Neue Vorgaben der GoBD sind zukünftig umzusetzen – bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen Ab dem 01. Januar 2015 gelten die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Sie enthalten Anforderungen, welche zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit an die elektronische Buchführung zu stellen sind. Neben allgemeinen OrdnungsmäßigkeitsvorgabenArtikel Lesen