Neue Grundregelungen zur digitalen Buchführung GoBD: Achtung Steuerfalle (fotolia©Marco2811) Freiburg, 5.1.2017 – Die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – gelten bereits seit 2015. Zum 1. Januar endete die letzte Übergangsfrist, und ab jetzt ist Gefahr im Verzug! Denn: Bei Verstößen gegen die GoBD drohen empfindlicheArtikel Lesen