ARAG Verbrauchertipps
Verbraucherverträge | Mietspiegel-Pflicht | Home-Office-Pflicht | Online-Poker | Tourismus-Wegweiser Verbraucherverträge werden fairer Verbraucherverträge wie z. B. die von Fitnessstudios, Streaming-Diensten oder Mobilfunkanbietern dürfen nur noch eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben. Ist die Vertragslaufzeit länger, ist sie nach Auskunft der ARAG Experten nur noch dann wirksam, wenn dem Verbraucher gleichzeitig auch ein Angebot über einen Einjahres-Vertrag mit gleicher LeistungArtikel Lesen