Wohnen und Arbeiten unter einem Dach Die rechtlichen Vorgaben für gewerblich genutzte Räume und Wohnräume sind unterschiedlich – dies betrifft z. B. die Regeln für die Kündigung. Wie die D.A.S. mitteilte, berücksichtigt der Bundesgerichtshof bei den anwendbaren Vorschriften besonders die Art des Vertragsformulars, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und ob zur Miete Umsatzsteuer hinzukommt. Lässt sich nicht feststellen,Artikel Lesen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zur Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls nicht, ist die Befristung unwirksam. Das Mietverhältnis wird dann wie ein unbefristetes Mietverhältnis behandelt. Dies hat zur Konsequenz, dass der Gewerbemietvertrag nun mit den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlichArtikel Lesen