Umgangsausschluss für sechs Monate ist noch keine „längere Dauer“
(DAV). Eine von Gewalt beherrschte Beziehung zwischen den Eltern wirkt sich auch als seelische Gewalt massiv auf die Kinder aus. In einem solchen Fall kann das Gericht den Umgang des gewalttätigen Elternteils ganz oder für eine bestimmte Zeit ausschließen. Sechs Monaten sind dabei noch kein „längerer Zeitraum“. Die Eltern der 2016 und 2018 geborenen Kinder waren seit 2016 verheiratet. DerArtikel Lesen