Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter, mitarbeitende Angehörige oder Geschäftsführer sollten ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Berlin, 17.07. 2014. Für die meisten Arbeitnehmer stellt sich die Frage nach der Sozialversicherungspflicht nicht – sie leisten im Rahmen ihres Anstellungsvertrags nichtselbstständige Arbeit, und ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer werden automatisch von ihrem Bruttogehalt abgeführt. Bei einerArtikel Lesen