Irritationen durch Zusatz-Verkehrsschild „Schneeflocke“ Wird zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Verkehrszeichen mit einer stilisierten Schneeflocke verwendet, bedeutet das nicht, dass das Tempolimit nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt. Nach Mitteilung der D.A.S. bestätigte das OLG Hamm ein Bußgeld und ein Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der eine solche Begrenzung nicht eingehalten hatte. OLG Hamm, Az. 1 RBs 125/14 Hintergrundinformation: Manchmal sind VerkehrszeichenArtikel Lesen

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr Wiesbaden, 24. Juni 2014. Zügig an der rechts abgehenden Einbahnstraße vorbeigefahren – und den unerwartet daraus auftauchenden Radfahrer übersehen: Rund ein Viertel der Deutschen rechnet laut einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 nicht mit Gegenverkehr aus Einbahnstraßen. „Diese sind aber oft für Radfahrer freigegeben“, so Andreas Tepe von R+V24. „Autofahrer sollten auf die entsprechende BeschilderungArtikel Lesen