ARAG Experten informieren über die Rechte und Pflichten bei der Kellernutzung Er ist meist dunkel, kalt und oft feucht, aber wer ihn hat, mag ihn nicht wieder hergeben. Der Keller ist wohl der am meisten verkannte Raum einer Immobilie. Um ihn ins rechte Licht zu rücken, hat ARAG Experte Tobias Klingelhöfer einige interessante Fakten und Gerichtsurteile zum Thema Keller zusammengetragen.Artikel Lesen

R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage – bei Zweckentfremdung Bußgeld möglich Manchmal gelten Garagen als „notwendiger Stellplatz“. Das bedeutet: Gerümpel raus, Auto rein. Wiesbaden, 26. Februar 2015. Fahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel: In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien – und das Auto steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. ZwarArtikel Lesen