Ein Minijob definiert sich unter anderem über die Höhe des Arbeitsentgelts bei einer geringfügigen Beschäftigung. Bis zu einem Arbeitslohn von maximal 450 Euro pro Monat beziehungsweise maximal 5.400 Euro pro Jahr bleiben die Einkünfte durch den Minijob abgaben- und sozialversicherungsfrei. Eine vollständige Sozialversicherungsfreiheit setzt jedoch voraus, dass sich der Arbeitnehmer extra von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Der höhere Mindestlohn vonArtikel Lesen