Steuerberater Roland Franz Essen – Über die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zum Minijob, insbesondere zur Erhöhung der Vergütung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen hat die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert bereits berichtet. „Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen einschließlich der tariflichen Vergütung“,Artikel Lesen