Das deutsche Außenministerium hat in einer Erklärung vom 7. Oktober die Bedeutung bekräftigt, die es der strategischen, mehrdimensionalen und privilegierten Partnerschaft zwischen Marokko und der Europäischen Union beimisst. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte: „Wir nehmen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 04.10.2024 zu den Fischerei- und Agrarhandelsabkommen zwischen der EU und Marokko unter Wahrung der UnabhängigkeitArtikel Lesen