Freistellung wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht ?
2022-02-17
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Keine Freistellung vor behördlichem Beschäftigungsverbot (Bildquelle: Photo by CDC on Unsplash) Ab dem 15. März 2022 gilt gemäß § 20 a Infektionsschutzgesetz die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“: Konkret bedeutet dies die Pflicht der Mitarbeiter zur Vorlage des Nachweises über eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2, einer Genesung nach einer Corona-Infektion oder einer Kontraindikation gegen die Impfung. Für Personen, die ab demArtikel Lesen