Die 4 häufigsten Fragen und Antworten! Haben Sie Fragen zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder? Dann rufen Sie uns an unter 0511 22 00 53 30. (Bildquelle: @drubig-photo – fotolia.com) Im Rahmen einer Trennung muss in der Regel entschieden werden, bei wem die Kinder zukünftig leben. Hierüber müssen sich die Eltern einigen. Grundsätzlich steht verheirateten Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. DasArtikel Lesen

Stuttgart/Berlin (DAV). Das Sorgerecht für die Kinder betrifft auch Fragen des Aufenthalts, des Umgangs und der Gesundheitssorge. Eltern können nicht gemeinsam eine Vereinbarung treffen, die Teile des Sorgerechts nur einem Elternteil überträgt. Über das gemeinsame Sorgerecht wie auch dessen teilweise Übertragung bedarf es einer Entscheidung des Gerichts. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des OberlandesgerichtsArtikel Lesen