Geldwerter Vorteil für Elektro-Dienstwagen
2020-04-30
Steuerberater Roland Franz Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2019 und eine weitere Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2020 Essen – Die sogenannte 1-Prozent-Regelung berechnet sich ab 2019 für E-Autos und Plug-in Hybride nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis (0,5 Prozent-Regelung). Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, EssenArtikel Lesen