Geldversteck im Kachelofen Kann nach dem Fund einer größeren Menge versteckten Bargeldes in einem Haus die Geldsumme einer bestimmten verstorbenen Person zugeordnet werden, handelt es sich nicht um einen Schatzfund. Dem Landgericht Düsseldorf zufolge darf der neue Hauseigentümer nach Mitteilung der D.A.S. nur auf einen Finderlohn hoffen – nicht auf die Gesamtsumme. LG Düsseldorf, Az. 15 O 103/11 Hintergrundinformation: FindetArtikel Lesen