ARAG Experten informieren über das Umgangsrecht Unabhängig vom Sorgerecht haben Kinder von getrennt lebenden Elternpaaren das Recht, mit beiden Elternteilen Zeit zu verbringen. Die genaue Ausgestaltung dieses Umgangsrechts ist gesetzlich nicht definiert. Eltern legen die Regeln vielmehr gemeinsam und individuell fest, das Wohl des Kindes selbstverständlich im Fokus. Doch so selbstverständlich ist das oftmals gar nicht. Denn viele Trennungen laufenArtikel Lesen