Musik ist ein beständiger, aber kaum aktiv wahrgenommener Teil unseres Alltags. Dass Lehrkräfte an Musikschulen deshalb ebenfalls kaum Beachtung finden, ist daher nicht verwunderlich. Was das für diese Berufsgruppe bedeutet, untersucht Katja Mangold in ihrem Buch „Psychische Belastung am Arbeitsplatz für Musikschullehrkräfte. Vorstudie zur Entwicklung eines Fragebogens zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung“, das im November 2024 bei GRIN erschien. Musikschullehrkräfte tragenArtikel Lesen

Jochen Blöcher zeigt auf, welche Einstellung es braucht, um lästige Unterweisungen als einen positiven Mehrwert zu verstehen. Die blöcher cooperation als Lotse im Umgang mit „lästigen“ Verpflichtungen . Unterweisungen sind ein notweniges Übel, kosten Zeit und die Dokumentation ist ausgesucht aufwändig – egal ob man das nur denken mag oder in dieser Deutlichkeit ausspricht. Der Kern dieser Aussage begleitet JochenArtikel Lesen

Mit dem Homeoffice Sicherheitscheck von Innolytics können Unternehmen ihre Risiken unter anderem im Bereich Arbeits- und IT-Sicherheit beim Arbeiten im Homeoffice minimieren. Homeoffice Sicherheitscheck von Innolytics Kommt die nächste, vierte Corona-Welle? Das fragen sich zurzeit viele Unternehmen. Unabhängig davon, ob sie kommt, stehen jedoch viele Unternehmen vor der Herausforderung, die Arbeit ihrer Mitarbeitenden im Homeoffice auf ein rechtlich und sicherheitstechnischArtikel Lesen

Mit dem Homeoffice Sicherheitscheck von Innolytics können Unternehmen ihre Risiken unter anderem im Bereich Arbeits- und IT-Sicherheit beim Arbeiten im Homeoffice minimieren. Homeoffice Sicherheitscheck von Innolytics Kommt die nächste, vierte Corona-Welle? Das fragen sich zurzeit viele Unternehmen. Unabhängig davon, ob sie kommt, stehen jedoch viele Unternehmen vor der Herausforderung, die Arbeit ihrer Mitarbeitenden im Homeoffice auf ein rechtlich und sicherheitstechnischArtikel Lesen

Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht 1. Der Betriebsrat hat zum Nachweis eines ordentlichen Beschlusses für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Einsetzung der Einigungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen: – Protokoll der Sitzung, aus der sich ergibt, dass das Scheitern der Verhandlungen und die Anrufung der Einigungsstelle sowie die Bevollmächtigung der Rechtsvertretung zur Einleitung des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 100Artikel Lesen