ARAG Experten mit rechtlichen Tipps zur Balkon- und Terrassennutzung Ist der Frühling endlich da, zieht es viele Menschen nach draußen. Dabei gehören vor allem Balkon und Terrasse zu den Lieblingsorten: Dort wird gebuddelt, gepflanzt, gechillt, gegrillt, geschnackt und genossen. Die ARAG haben sich einmal angesehen, was mietrechtlich kein Problem ist und welche Tabus es gibt. Was sagt das Mietrecht zurArtikel Lesen