Bei der Anfertigung eines Gebäudepasses für Wohngebäude wird von einem dafür zugelassenen Gutachter ein Gebäudecheck vorgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Beteiligung des luxemburgischen Ministeriums in Höhe von 75% der anfallenden Gutachterkosten möglich. Staatliche Förderung bei Gebäudepass in Luxemburg Eigentümer von Wohngebäuden in Luxemburg können für einen Gebäudepass von einem dafür zugelassenen Bauingenieur oder Architekten einen Gebäudecheck durchführen lassen.Artikel Lesen