Förderung der Modernisierung weiterhin möglich sup.- Gute Nachrichten für verunsicherte Hausbesitzer: Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht entgegen bisweilen anderslautender Meldungen kein Verbot von Ölheizungen vor. Sie dürfen auch künftig betrieben und modernisiert werden. Lediglich bei einer Neuinstallation ab dem Jahr 2025 ist auf die Bestimmungen zur zusätzlichen Integration erneuerbarer Energien in die Gebäudetechnik zuArtikel Lesen

Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.11.2020 hat die FORUM VERLAG HERKERT GMBH das Fachmagazin „EnEV Baupraxis“ in „GEG Baupraxis“ umbenannt. Im selben Zuge wurde auch der Untertitel der Zeitschrift auf „Fachmagazin für energieeffiziente und ressourcenschonende Neu- und Bestandsbauten“ erweitert. Damit soll neben dem Thema „Energie“ auch die Bedeutung des Aspekts „Ressourcen“ für die Zukunft des Bauens unterstrichen werden. DaArtikel Lesen

ARAG Experten über das neue Gebäudeenergiegesetz Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und gilt für Gebäude, die klimatisiert oder beheizt werden. Mit dem Gesetz wird die praktische Bedeutung des Energieausweises gestärkt. Das ist wichtig bei Neuvermietung oder dem Kauf von Immobilien. Was ist das Gebäudeenergiegesetz? Das neue GEG löst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), dieArtikel Lesen

Verunsicherung durch widersprüchliche Medienberichte Foto: stock.adobe.com / MQ-Illustrations (No. 9210) sup.- Welche Rolle wird die Wärme-Energie Öl bei künftigen Heizungsmodernisierungen noch spielen? Gar keine, fürchten manche Hausbesitzer, die sich in letzter Zeit zunehmend von widersprüchlichen oder unvollständigen Medienberichten verunsichert fühlen. Danach scheint das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Neuinstallation einer Ölheizung schon in wenigen JahrenArtikel Lesen

Diese Änderungen gelten für den Gebäudebestand Am 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit erheblichen Änderungen, die auch die Anforderungen an Bestandsgebäude betreffen, in Kraft! Wird ein Gebäude erweitert oder ausgebaut, muss nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterschieden werden. Reine Öl- und Kohleheizungen werden ab 2026 verboten. Die Neufassung der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ giltArtikel Lesen