Bundesarbeitsgericht – Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?
2025-01-24
Fabian Wilden, Rechtsanwalt Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen. (Urteil des BAG vom 23.08.2023 – 5 AZR 349/22; Leitsatz des Gerichts) DerArtikel Lesen