GBpsych ist per §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Pflicht für Unternehmen (NL/3433814679) Seit 2013 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, eine „Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz“ (GBpsych) durchzuführen! Richtig ausgeführt dient sie u.a. der Reduktion von Krankheit und Demotivation sowie der Steigerung der Produktivität und der Arbeitgeberattraktivität. Der Gesetzgeber nimmt gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz sowohl die Betriebe als auch beispielsweiseArtikel Lesen

Gesundheitsfördernde Leitprinzipien helfen, Gefährdungsbeurteilungen professionell und erfolgreich durchzuführen und Mehrwert zu schaffen Gemeinsam. Nachhaltig. Erfolgreich. Der Wandel in Arbeit und Gesellschaft rückt psychische Belastungen und deren Folgen für die Arbeitsfähigkeit stärker in den Vordergrund. Seit 2013 ist psychische Belastung als Gefährdung der psychischen Gesundheit im Arbeitsschutzgesetz explizit verankert – angesichts der steigenden Zahl von Krankheitsausfällen oder Frühverrentungen aufgrund psychischer UrsachenArtikel Lesen