Dr. Steinhübel Rechtsanwälte 11.01.2018 – Für Anleger der Future Business KGaA, welche die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beauftragt haben, beginnt das Jahr 2018 mit einer Erfolgsmeldung. Das Landgericht Dresden hat ihnen Schadensersatz in Höhe von rund EUR 120.000,00 zugesprochen. Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG Die Pleite rund um die Future Business KGaA (FuBus) dauert jetzt schon mehrereArtikel Lesen

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte 19.09.2016 – Neue Hoffnung für die Anleger der Future Business KGaA: Der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist ein wichtiger Zwischenerfolg gelungen. In einem Schadensersatzprozess gegen den Wirtschaftsprüfer soll jetzt ein Sachverständiger dessen Fehlverhalten bestätigen. Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG Die Future Business KGaA (FuBus) und die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut galten einmal als sächsische Vorzeigeunternehmen.Artikel Lesen

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern 17. September 2014. Am 8. Oktober 2014 wird für Anleger der insolventen Future Business KG a. A. (Muttergesellschaft der INFINUS-Gruppe) der zweite Mammut-Termin stattfinden. Die Genussrechtsinhaber sollen einen gemeinsamen Vertreter wählen. „Die Parallelen zur gescheiterten Gläubigerversammlung für Inhaber von Ordnerschulverschreibungen im Mai 2014 sind deutlich“, so der DeutscheArtikel Lesen

Anlegerschutzkanzlei 19. Mai 2014. Nach dem Debakel bei der Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) am Dienstag (13. Mai 2014), die wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Dresdner Amtsgerichts vertagt werden musste, stehen die Anleger vor einem weiteren Scherbenhaufen. Die Veranstaltung war ausgesprochen dilettantisch vorbereitet. Für die Anleger war die Versammlung ein Desaster. Sie haben keine AntwortenArtikel Lesen

Ja-grundsätzlich besteht bei der Zeichnung von Anteilen von Genussscheinen, für jeden Zeichner, immer das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.Jeder der eine „sichere und risikoarme Investition tätigen will“, ist mit einem Genussschein nicht gut beraten.Egal welches Unternehmen diesen Genussschein auch immer anbietet.Artikel Lesen