Fußballschauen während der Arbeitszeit: Abmahnung gerechtfertigt Wer sich während der Arbeitszeit auf einem dienstlichen Computer auch nur für 30 Sekunden ein Fußballspiel ansieht, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht Köln wies nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) die Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte ab. ArbG Köln, Az. 20 Ca 7940/16 Hintergrundinformation: FußballfansArtikel Lesen