Dieselskandal/Musterfeststellungsklage: Keine Klagewelle von Fuhrparkbetreibern in Sicht
Klage macht nur bei signifikanten Schäden für Fuhrparkbetreiber Sinn / Prüfung der Schäden und Möglichkeiten lange abgeschlossen / Ausfallkosten durch diskutierte Umrüstungen sollten von Herstellern übernommen werden Prinzing: „Fuhrparkbetreiber haben schon längst geprüft. Ein Klagewelle ist daher nicht in Sicht“. Der Fuhrparkverband empfiehlt nicht generell und pauschal allen Fuhrparkbetreibern gegen Volkswagen zu klagen. So war es missverständlich in einem PresseartikelArtikel Lesen