Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner (MAECMRE) reagierte auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 4. Oktober mit einer am selben Tag veröffentlichten Erklärung. In dieser Erklärung heißt es, dass Marokko sich in keiner Weise von der erwähnten Entscheidung betroffen sieht. In der Erklärung des Außenministeriums (MAECMRE) wird die Entscheidung desArtikel Lesen