OLG Brandenburg weitet die Beratungspflichten von Anlageberatern aus
Das Oberlandesgericht entscheidet, dass das Anlagemodell an der Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren ist. Mit Urteil des 7. Zivilsenates des Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg vom 22.07.2015 ist der Pflichtenkanon der Anlageberatung um eine Nuance reicher geworden: Nach dieser Entscheidung der Brandenburgischen Oberlandesrichter haben Anlageberater von einer vollständigen Fremdfinanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fond dringend abzuraten oder jedenfalls nachdrücklich auf das besondereArtikel Lesen