ARAG Experten mit Informationen rund um die Steuererklärung Jede Person, die in Deutschland Einkommen generiert, muss Einkommensteuer zahlen. Denn Steuereinnahmen sind die wichtigsten Einnahmequellen von Bund, Ländern und Gemeinden. Rund 77 Milliarden Euro betrug die veranlagte Einkommensteuer 2022. Sie ist neben der Lohnsteuer mit etwa 227 Milliarden die Steuer mit dem höchsten Aufkommen. Regelmäßig zum Jahresanfang verschickt das Finanzamt AufforderungenArtikel Lesen

Der Bezug von Mitarbeiteraktien ist bis zum Freibetrag steuerfrei (Bildquelle: BullRun/stock.adobe.com) Viele börsennotierte Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten an, sich mit Mitarbeiteraktien am Unternehmen zu beteiligen. Die Aktienangebote sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen erhältlich, aber sie haben etwas gemeinsam: die Idee dahinter. Angestellte sollen sich mit ihrem Unternehmen besser identifizieren und ein gesteigertes Interesse an dessen Entwicklung erzeugen. Je erfolgreicher das Unternehmen,Artikel Lesen

ARAG Experten informieren über die neue Grundrente ab 2021 Die Grundrente ist beschlossene Sache! Laut Bundesministerium bekommen ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag zu ihren Bezügen, wenn sie mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können. Kosten für den Steuerzahler im Einführungsjahr: 1,3 Milliarden Euro. Die Finanzierung ist noch unklar. Eine EinkommensprüfungArtikel Lesen

– und wer davon wirklich profitiert! Der Gesetzgeber versucht durch neue Regelungen, die Riester-Rente etwas attraktiver zu gestalten. Daher gibt es unter anderem ab dem 1. Januar 2018 für Riester-Verträge eine höhere Zulage. Die Grundzulage des Versicherungsnehmers steigt von 154 auf 175 Euro pro Jahr, die Zulagen für Kinder bleiben unverändert. Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 2008Artikel Lesen

Gudrun Steinbach, Vorstandsmitglied bei der Lohi Arbeitnehmer können für steuermindernde Ausgaben einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Damit Freibeträge für das aktuelle Jahr noch berücksichtigt werden, ist die Frist 30. November 2017 einzuhalten. Der Freibetrag kann sogar wahlweise gleich für zwei Kalenderjahre beantragt werden, so dass mit dem demselben Antrag nicht nur 2017, sondern auch gleich 2018 abgegolten ist. Das lohntArtikel Lesen

Bundesratsbeschluss: Rund 7 Mio. Arbeitnehmer profitieren 2017 von höheren Verpflegungswerten (NL/9860694198) Berlin, 04.11.2016 [NM041116SVC]. Der Bundesrat hat in seiner heutigen 950. Sitzung die „Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ beschlossen. Damit kommen zum 1. Januar 2017 für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 241 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wirdArtikel Lesen

Bundesratsbeschluss: Rund 7 Mio. Arbeitnehmer profitieren 2017 von höheren Verpflegungswerten (NL/4419467270) Berlin, 04.11.2016 [NM041116SVC2]. Der Bundesrat hat in seiner heutigen 950. Sitzung die „Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ beschlossen. Damit kommen zum 1. Januar 2017 für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 241 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wirdArtikel Lesen