ARAG Experten informieren über das 29. BAföG-Änderungsgesetz Höhere Sätze, mehr Geld zum Wohnen, Anpassung der Freibeträge, ein Flexibilitätssemester und eine einmalige Studienstarthilfe – es gibt zahlreiche Neuerungen rund um das BAföG. Schon zum jetzigen Wintersemester 2024/2025 kann das neue BAföG auch online beantragt werden. Die ARAG Experten mit einem Überblick und Tipps zum Antrag. Einmalige Studienstarthilfe Um mehr junge MenschenArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über das Jahressteuergesetz Werden Immobilien vererbt, muss ihr Wert im Erb- oder Schenkungsfall seit 2023 unter Umständen neu berechnet werden. So sieht es das Jahressteuergesetz 2022 vor, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Diese Berechnung geht zu Lasten der Erben bzw. Beschenkten – mit anderen Worten: Erben kann teurer werden, denn die Höhe der FreibeträgeArtikel Lesen

Notarin Sonja Reiff erläutert die Vorteile einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bei der Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel. Notarin Sonja Reiff zur Immobilienübertragung mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft Frankfurt, 29. November 2022 – Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in AnspruchArtikel Lesen

Das Jahressteuergesetz 2022 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Eine Anpassung des Bewertungsgesetzes kann höhere Steuerbelastungen bedeuten. Notarin Sonja Reiff: Jahressteuergesetz 2022 und mögliche Auswirkungen auf die Immobilienübertragung Frankfurt, 8. November 2022 – Durch ein bislang wenig beachtetes Gesetz und dessen geplante Änderung könnte das Vererben und Übertragen von Immobilien ab dem nächsten Jahr deutlich teurer werden. Konkret geht es um dasArtikel Lesen

Schenken statt vererben – nicht wenige Menschen nutzen diese Möglichkeit, um Vermögenswerte an Kinder, Nahestehende oder Dritte zu Lebzeiten weiterzugeben. Melanie Loewe thematisiert die Option zum Vererben: Zu Lebezeiten SCHENKEN. „Alle zehn Jahre können Sie Ihre Lieben mit Vermögenswerten bis zum Freibetrag beschenken. Auch beim Erbe gibt es einen Steuerfreibetrag, der aber nur einmal gewährt wird. Daher kann es sichArtikel Lesen