Baustopp in Groß Haßlow vom Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt Hähnchenmaststall für 330.000 Tiere Berlin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 5.9.2014 die Beschwerde des Betreibers der Hähnchenmastanlage Groß Haßlow gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam vom 4.7.2014 zurückgewiesen. Damit gilt die Entscheidung des VG Potsdam, wonach der Bau der Hähnchenmastanlage Groß Haßlow vorläufig nicht fortgeführt werden darf. HauptgesellschafterArtikel Lesen