ARAG Experten über die wichtigsten Neuerungen Seit einigen Jahren erfreuen sich Drohnen beim Verbraucher einer großen Beliebtheit. Manche sehen wie kleine Hubschrauber aus, andere wie fliegende Bügeleisen. Einige verfügen über eine Kamera, während einfachere Modelle auf Sicht geflogen werden. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen und lösen die seit 2017 gültigen Regelungen ab.Artikel Lesen

Hans H. Würger und Alexander Wojtyra (Procow.de) referierten vor zahlreichem Fachpublikum in Braunschweig Hans H. Würger und Alexander Wojtyra (Procow.de) referierten Das Julius Kühn-Institut in Braunschweig lud am 2. und 3. Februar 2017 zu einem Fachgespräch ein. Es ging um den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen, so genannten Flugdrohnen, zur Applikation von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau so wie im Wald. Über 100Artikel Lesen

R+V-Infocenter: Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schäden in der Regel ab -Drachen mit sehr langen Schnüren gelten weiterhin als Luftsportgeräte Wiesbaden, 4. November 2016. Schwungvoll durch die Lüfte: Wenn die Herbstwinde aufziehen, beginnt traditionell die Zeit der Drachenflieger. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen. „Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die PrivathaftpflichtversicherungArtikel Lesen