Luxemburg/Berlin (DAV). Für Flüchtlinge besteht in der Europäischen Union die Möglichkeit, im Rahmen der Familienzusammenführung den Nachzug ihrer Kinder zu beantragen. Für diesen Familiennachzug müssen die Kinder bei Antragstellung minderjährig sein. Erreichen sie die Volljährigkeit während des laufenden Verfahrens, ändert das nichts an der Zulässigkeit des Antrags. Der Vater lebt in Belgien, wo er als Flüchtling anerkannt ist. Für seineArtikel Lesen

Das mittelständische Softwarehaus mit Sitz im Odenwald nutzt das Angebot der Agentur für Arbeit und bietet ehemaligem Flüchtling qualifizierten und zukunftsfähigen Arbeitsplatz. Ab Juni 2020 wird Sahib festes Mitglied im Team der Mannschaft in Rimbach Rimbach, den 16. Juni 2020 Fast könnte man meinen, auf dem Land ticken die Uhren anders und die Auswirkungen der Corona-Krise sind weniger spürbar. AberArtikel Lesen