Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen. MitArtikel Lesen