Unter Umständen haftet der Arbeitgeber! Ein Beitrag von Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro, Düsseldorf 1. Ein Sturm mit einer Windgeschwindigkeit von 85 km/h ist für den Arbeitgeber kein unabwendbares Ereignis. Einem derartigen Sturm muss und kann der Arbeitgeber durch Sicherungsmaßnahmen ohne weiteres begegnen. Jedenfalls dann, wenn ein SturmArtikel Lesen