Lorz: Zusage zu Hessengeld abtretbar, verpfändbar und auch bei veränderten Bedingungen gültig
Hessischer Finanzminister im Interview für die Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen Frankfurt/ Wiesbaden, 7. August 2024 – Das Hessengeld wird „abtretbar und verpfändbar“ sein und zudem verlässlich zehn Jahre lang vom Land Hessen ausgezahlt, selbst wenn sich die Lebensumstände der Immobilienkäufer verändern. Das sagte der hessische Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz in einem Interview mit „Haus & Grund –Artikel Lesen