Steuerberater Roland Franz Essen – Das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch für das Geldwäschegesetz und für geldwäscherechtlich Verpflichtete ergeben sich wesentliche Änderungen. „Das Bundesfinanzministerium hat einen umfassenden Gesetzesentwurf zur nachhaltigen Verbesserung der Geldwäschebekämpfung vorgestellt, der die Bündelung von Kompetenzen unter einer neuen Bundesbehörde sowie zahlreiche Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Financial ActionArtikel Lesen