Rechtsschutz-Grundsteuer (Bildquelle: iStock-838787670-) Die Finanzgerichte gewähren umfassenden Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide, die zum 1. Januar 2022 erlassen wurden. Dabei steht der Finanzrechtsweg für alle relevanten Rechtsfragen offen, einschließlich der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte, ohne dass eine Klage vor den Verwaltungsgerichten erforderlich wäre. Die Bewertungsregeln gemäß §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) sind verfassungskonform auszulegen, um Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben,Artikel Lesen

(Bildquelle: Depositphotos_242051684_S) Die Grundsteuerreform in Deutschland steht vor weiteren Herausforderungen, nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Eilbeschlüssen vom 23. November 2023 (Aktenzeichen: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur Grundsteuerberechnung geäußert hat. Diese Entscheidungen betreffen klagende Immobilieneigentümer, denen vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde, da das Gericht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bodenrichtwerte als GrundlageArtikel Lesen

München/Berlin (DAV). Bricht ein Auszubildender seine Ausbildung wegen einer vorübergehenden Erkrankung ab, hat er keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Die 1994 geborene Frau begann im Februar 2016 eine zweijährige Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin und besuchte hierfür eine Schule. Die Familienkasse gewährte zunächst Kindergeld. Im Herbst 2017 teilte ihr die Mutter der jungen Frau mit, dass für ihre Tochter ab SeptemberArtikel Lesen

Die Finanzgerichte stärken echte betriebliche Sozialleistungen und sehen Lohngestaltungen, die ausschließlich auf Steuervorteile ausgelegt sind, zunehmend kritisch. Das Finanzgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass Zahlungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten für die Anbringung von Werbung mittels Aufklebern oder auf Nummernschildträgern der privaten Fahrzeuge als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (Urteil des FG Münster, Aktenzeichen: 1 K 3320/18Artikel Lesen