Im Sommer handeln Da die Holzfeuerung in der warmen Jahreszeit nicht genutzt wird, ist jetzt der optimale Zeitpunkt di Vom Gesetz her müssen bis Ende 2020 alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1995 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Geräte sind zumArtikel Lesen

Feuerstätten mit Zulassung vor 1985 müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden – bei Nichtvollzug droht Bußgeld Die Feuerstättenampel zeigt an, ob die eigene Feuerstätte stillgelegt werden muss. Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1.Artikel Lesen