Kosten einer Fettabsaugung bei Lipödem sind steuerlich absetzbar
3,8 Mio. betroffene Frauen können aufatmen (Bildquelle: New Africa/stock.adobe.com) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten einer operativen Fettabsaugung (Liposuktion) bei einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) weist darauf hin, dass dieses Urteil auf alle noch offenen Steuerbescheide rückwirkend ab 2016 anwendbar ist. Dass die Krankenkasse den operativen Eingriff derzeit nurArtikel Lesen